Erst auf Vorhalt seiner früheren Aussage sei er dann wieder umgeschwenkt. Auch die Aussage, der Beschuldigte 2 habe ihm gesagt, er solle die Waffe mitbringen, sei nicht glaubhaft. Es gebe keine Beweise, welche darauf hinweisen würden. Weiter habe er ausgesagt, er habe die Waffe ausser an diesem Tag nie nach draussen genommen. Schaue man aber die vorgehaltenen YouTube- Videos an, finde man ihn auf zahlreichen Bildern mit einer Pistole. Er stelle sich als Gangsterrapper dar. Dass er seine Waffe nie nach draussen genommen habe, sei daher unglaubhaft.