ein schlechtes Licht gerückt, sei vordergründig schlüssig. Es könne ihm aber eigentlich egal sein, was andere von ihm denken würden. Der Beschuldigte 1 habe es so hingedreht, dass in der Aussenwelt niemand davon erfahren habe, dass er kein harter Kerl sei. Der Beschuldigte 1 habe mit seinen Videos gezeigt, dass er ein Gangster habe sein wollen, und habe dies zelebriert. Vor Gericht habe er dagegen nicht alles auf sich nehmen wollen. Anlässlich der Berufungsverhandlung habe er zuerst in freier Aussage ausgesagt, er habe die Idee gehabt, das P.________ zu überfallen. Erst auf Vorhalt seiner früheren Aussage sei er dann wieder umgeschwenkt.