Vom Beschuldigten beeinflusst und motiviert, streifte G.________ sich kurz nach Mitternacht die mitgebrachten schwarzen Kleider, eine Jacke und ein Baseballcap, über und begab sich, während ihm der Beschuldigte noch nachrief „Iüt mer nächhär a", alleine zur Cafébar P.________. Dort am 13. März 2016, um ca. 00:45 Uhr, angekommen, verlangte G.________ mit vorgehaltener Gasdruckpistole von den beiden anwesenden Angestellten C.________ und K.________ die Herausgabe von Geld. Nach Erhalt mehrerer Couverts mit Bargeld in der Höhe von CHF 6'243.50 flüchtete G.________ und traf sich kurz darauf mit dem Beschuldigten und Q.__