Der Beschuldigte drängte C.________, indem er die Gasdruckpistole gegen ihren Rücken richtete und zumindest für kurze Zeit an ihren Rücken hielt, in das Untergeschoss zu gehen. Dort richtete er die Gasdruckpistole weiterhin auf C.________ wie auch auf K.________ – unter anderem auf deren Kopf, jedoch ohne jemandem die Waffe direkt an die Schläfe zu halten – und nahm von K.________ drei von insgesamt fünf sich im Tresor befindlichen Couverts mit Bargeld in der Höhe von total CHF 5'000.00 entgegen. In der Folge verliess der Beschuldige die Cafébar P.________ mit dem erbeuteten Geld, traf sich mit A.________ sowie Q.___