Die Zivilklägerin machte mit Schreiben vom 6. Juli 2018 adhäsionsweise eine Schadenersatzforderung aus Subrogation (Geschädigte: E.________ AG) von CHF 5'743.50 geltend (pag. 33). Das Rechtsbegehren wurde vor oberer Instanz weder zurückgezogen noch geändert.