und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 1. einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 9 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren, unter Anrechnung der Polizeihaft von 2 Tagen (28./29.03.2017) auf die zu vollziehende Strafe; 10 2. den auf ihn entfallenden erstinstanzlichen sowie die gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD). II. Das Widerrufsverfahren sei einzustellen (Art. 46 Abs. 5 StGB).