4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 28. Juli 2022; pag. 1370 f., sowie datierend vom 21. November 2022; pag. 1433.1 f.) sowie ein Leumundsbericht (datierend vom 26. Juli 2022; pag. 1350 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Zudem wurden die Straf- und Zivilklägerin (pag. 1397 ff.), der Beschuldigte 1 (pag. 1436 ff.) sowie der Beschuldigte 2 zur Person und zur Sache befragt (pag. 1401 ff. und 1442 ff.).