Der Zeuge G.________ (ehem. Beschuldigter 1) blieb der Berufungsverhandlung vom 4. August 2022 unentschuldigt fern. Daraufhin wurde die Verhandlung abgebrochen und im Einverständnis der Parteien die Fortsetzungsverhandlung auf den 22. November 2022 festgesetzt und der Beschuldigte 1 polizeilich vorgeladen (pag. 1411). Am 22. November 2022 fand die Fortsetzungsverhandlung statt (pag. 1434 ff.). Rechtsanwalt B.________ reichte namens des Beschuldigten 2 anlässlich der Fortsetzungsverhandlung einen Arbeitsvertrag sowie eine YouTube-Fotografie «.________» ein. Diese wurden zu den Akten genommen (pag. 1459 ff.).