__ AG werde an der Hauptverhandlung und Urteilseröffnung nicht teilnehmen. Es werde jedoch um unentgeltliche Zustellung des rechtkräftigen Strafurteils ersucht. Sodann reichte die O.________ AG betreffend die Straf- und Zivilklägerin eine Zusammenstellung der bisherigen Leistungen der F.________ AG ein, die sich erhöht hätten (pag. 1268 ff.). Am 4. August 2022 fand vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Berufungsverhandlung statt (pag. 1394 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin wurde einvernommen und nach deren Einvernahme vom weiteren Verfahren dispensiert. Der Zeuge G.___