1227 ff.). Mit Eingabe vom 23. April 2021 beantragte die Straf- und Zivilklägerin die Konfrontationsvermeidung sowie die Dispensation vom persönlichen Erscheinen an der Verhandlung – abgesehen von ihrer Einvernahme (pag. 1184 ff.). Mit Verfügung vom 11. Januar 2022 wurde die Straf- und Zivilklägerin von der persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung – abgesehen von ihrer eigenen Einvernahme – dispensiert (pag. 1319 f.). Mit Eingabe vom 7. April 2022 beantragte die Straf- und Zivilklägerin die Konfrontationsvermeidung (pag.