8 Berufung des Beschuldigten 2 beschränkt auf die Vollzugsart der Freiheitsstrafe sowie den Widerruf (pag. 1182 f.). C.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, erklärte mit Eingabe vom 23. April 2021 ebenfalls frist- und formgerecht Anschlussberufung beschränkt auf die im Zivilpunkt gesprochene Genugtuungsfolge.