2. Berufung, Anschlussberufungen und Verfahrensgang Gegen dieses Urteil meldeten G.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt H.________, am 18. Mai 2020, und A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. Mai 2020 frist- und formgerecht die Berufungen an (pag. 1086 f.). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 4. März 2021 (pag. 1095 ff.). Mit Eingabe vom 15. März 2021 erklärte der Beschuldigte 2 frist- und formgerecht die vollumfängliche Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz (pag. 1168 ff.).