Für die amtliche Verteidigung von A.________ von 28.03.2017 bis 31.07.2019 wurde Fürsprecher M.________ mit separater Verfügung vom 22.11.2019 eine Entschädigung von CHF 7‘633.50 ausgerichtet. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher M.________ die Differenz von CHF 2‘619.80 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).