Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 24‘824.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft CHF 6‘970.00). 3. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 02.09.2014 (PEN 14 542) für eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 4. Für das Widerrufsverfahren werden keine Kosten ausgeschieden.