2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7‘375.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft) von CHF 17‘949.25, insgesamt bestimmt auf CHF 25‘324.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft auf CHF 7‘470.00). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: