3 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 21‘980.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft CHF 6‘970.00).