2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7‘375.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft) von CHF 15‘105.25, insgesamt bestimmt auf CHF 22‘480.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft auf CHF 7‘470.00). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: