Demnach sind die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten (Wohnsituation, Berufstätigkeit, familiäre Verhältnisse) geordnet und gefestigt, ihr Vorleben unauffällig. Auch spricht der Umstand, dass die Beschuldigte gemäss des seitens der Verteidigung eingereichten Therapie-Verlaufsberichts und der ärztlichen Befundberichte seit dem 08. Oktober 2018 keine Beruhigungs- und Schlafmittel mehr einnimmt (pag. 382 f.), für das Fehlen einer ungünstigen Prognose. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist aus Sicht der Kammer nicht zu erwarten, dass die Beschuldigte in Zukunft erneut delinquieren wird.