33 gedessen ist von einem erhöhten Gefährdungspotential auszugehen. Die Kammer erachtet das Verschulden der Beschuldigten in Anbetracht der gesamten Umstände und im Vergleich zur Referenzstrafe gemäss VBRS-Richtlinien diesbezüglich als höher, aber immer noch als leicht. Hinsichtlich der Art und Weise des Vorgehens fällt aus Sicht der Kammer ins Gewicht, dass die Beschuldigte um die hohen Risiken von Nebenwirkungen, unter anderem infolge Kombination der Wirkstoffe Zolpidem und Trimipramin, wusste.