Das Beweisergebnis hat weiter ergeben, dass es der Beschuldigten während der Fahrt nach Bern nicht mehr gut ging und sie gar von einem Passanten auf ihre Fahrweise angesprochen wurde. Sie gab an, daraufhin gewendet und sich auf den Rückweg gemacht zu haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt musste sich die Beschuldigte somit ihres schlechten Zustands, aufgrund des konkreten Hinweises des Passanten insbesondere auch in Bezug auf ihre Fahrweise, bewusst sein. So entschied sie sich denn auch, trotz der für sie wichtigen Sitzung nicht mehr zur Arbeit, sondern nach Hause zu fahren. Es erhellt der Kammer nicht, inwiefern