ein Blackout erlitt und in der Folge die Beherrschung über ihr Fahrzeug verlor, rechts neben der Fahrbahn an die nahe gelegene Aussentreppe aus Beton prallte, wodurch das Fahrzeug durch die Luft geschleudert und, sich in der Längsachse drehend, mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte. Beide Fahrzeuge erlitten infolgedessen einen Totalschaden und sowohl die Beschuldigte wie auch die vormalige Privatklägerin trugen Verletzungen davon. Es steht demnach vorab ausser Frage, dass die Beschuldigte aufgrund ihres Unwohlseins und in der Folge des Blackouts ihr Fahrzeug nicht mehr beherrschte, woraufhin es zum Unfall kam.