12. Subsumtion Sachverhaltsmässig ist erstellt, dass die Beschuldigte am 19. September 2018 zunächst von G.________ in Richtung Bern und anschliessend auf der E.________(Strasse) in Richtung L.________ fuhr und sich aufgrund der Einnahme einer übertherapeutischen Menge Zolpidem und der Kombination mit Trimipramin in therapeutischer Menge während der Fahrt nicht mehr gut fühlte, um 13:10 Uhr auf der E.________(Strasse) .