Die Beschuldigte fuhr anschliessend zwischen 12:00 Uhr und 12:15 Uhr von ihrem Wohnort im G.________ in Richtung ihrer Arbeitsstelle in Bern, um am Nachmittag an einer wichtigen Sitzung teilzunehmen. Aufgrund der vorherigen Medikamenteneinnahme fühlte sich die Beschuldigte im Verlauf der Fahrt nicht mehr gut. Irgendwo auf der Strecke von L.________ nach Bern sprach ein Passant die Beschuldigte auf ihre «schlechte Fahrweise» an, woraufhin sie wendete und sich auf den Weg zurück zu ihrem Domizil machte. In D.________ in Fahrtrichtung L.________ erlitt die Beschuldigte dann ein Blackout, woraufhin es zum Unfall kam.