10. Beweisergebnis der Kammer Die Kammer geht gestützt auf die vorstehende Würdigung von folgendem, rechtserheblichen Sachverhalt aus: Die Beschuldigte nahm in der Nacht vor dem Unfall mehrmals, letztmalig morgens um 04:00 Uhr, insgesamt ungefähr 5 Zolpidemtabletten und am Morgen des Unfalltages eine Tablette Trimipramin ein. Die Beschuldigte hatte in der Vergangenheit