Weiter finden sich keine Hinweise auf den Zustand der Beschuldigten vor Antritt der Fahrt, so insbesondere zur Frage der spürbaren Wirkung des Zolpidems und des Mischkonsums mit Trimipramin. T.________ führte anlässlich der Einvernahme einzig aus, dass der (Zolpidem-)Spiegel im Blut nicht zwingend etwas über die Wirkung des Medikaments aussage, da diese Wirkung von Patient zu Patient unterschiedlich sei (pag. 260 Z. 40 f.). Demgegenüber stehen die Werte der Beschuldigten, welche auch rund drei Stunden nach der Abfahrt hinsichtlich Zolpidem im «übertherapeutischen» und bezüglich Trimipramin im «therapeutischen» Bereich vorlagen (pag.