268 Z. 27 f.). Bei der Abfahrt habe sie sich gut gefühlt, einfach die Nase sei ein wenig gelaufen aber sonst sei es ihr gut gegangen, sie habe sich fit gefühlt (pag. 270 Z. 26). Anlässlich der ersten Einvernahme am Unfalltag gab die Beschuldigte nur an, dass sie sich auf halber Strecke entschieden habe, doch nicht zur Arbeit zu fahren. Sie habe sich nicht gut gefühlt (pag. 8). Weiter finden sich keine Hinweise auf den Zustand der Beschuldigten vor Antritt der Fahrt, so insbesondere zur Frage der spürbaren Wirkung des Zolpidems und des Mischkonsums mit Trimipramin.