Auch gereicht die Annahme, dass aufgrund der langjährigen Einnahme und hoher Dosierung des Wirkstoffes Zolpidem bei der Beschuldigten ein Gewöhnungseffekt eingetreten war, aus Sicht der Kammer nicht zum Vorteil der Beschuldigten. Im Gegenteil kam das Aktengutachten gar zum Schluss, dass mit steigender Konzentration des Wirkstoffes, wovon bei einer Einnahme von 4-5 Tabletten pro Nacht zweifellos ausgegangen werden kann, auch die Wahrscheinlichkeit von unerwünschten Wirkungen und Nebenwirkungen steige und die gewünschte sedierende Wirkung ebenfalls stärker werde (pag. 309).