Die Kammer geht weiter, gestützt auf die Ergebnisse der Gutachten, davon aus, dass das von der Beschuldigten zum Unfallzeitpunkt erlittene Blackout und die im ärztlichen Untersuchungsprotokoll festgestellte Amnesie eine Folge der kombinierten Einnahme der Wirkstoffe Zolpidem und Trimipramin waren. Eine zusätzliche medizinische Unfallursache ergibt sich weder aus den objektiven Beweismitteln noch aus den Aussagen.