Ob in der Nacht vor dem Unfall überdies die empfohlene Nachtruhe von 7 bis 8 Stunden eingehalten worden war, ist nach Ansicht der Kammer zumindest fraglich, jedoch letztlich nicht von Belang. Denn gemäss den Gutachten vermochte das Schlafen während einer ganzen Nacht die Risiken von Nebenwirkungen nicht gänzlich auszuschliessen, sondern lediglich zu vermindern (pag. 27 und pag. 310). Die Kammer geht weiter, gestützt auf die Ergebnisse der Gutachten, davon aus, dass das von der Beschuldigten zum Unfallzeitpunkt erlittene Blackout und die im ärztlichen Untersuchungsprotokoll festgestellte Amnesie eine Folge der kombinierten Einnahme der Wirkstoffe Zolpidem und Trimipramin waren.