24 eingenommen und sich insbesondere nicht an die empfohlene Einnahmezeit vor dem Zubettgehen gehalten hatte. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte den Wirkstoff Trimipramin nicht wie verordnet bei Bedarf einnahm, sondern täglich, was konsequenterweise zu einer Erhöhung der Wirkstoffkonzentration führte. Ob in der Nacht vor dem Unfall überdies die empfohlene Nachtruhe von 7 bis 8 Stunden eingehalten worden war, ist nach Ansicht der Kammer zumindest fraglich, jedoch letztlich nicht von Belang.