Hinzu kam die Einnahme von täglich zwei Tabletten des Wirkstoffs Trimipramin. Da der Beschuldigten die Packungsbeilage bekannt war und sie den Wirkstoff Zolpidem bereits seit mehreren Jahren einnahm, musste sie um die möglichen Nebenwirkungen der kombinierten Einnahme von Zolpidem und Arzneimitteln zur Behandlung psychischer Probleme, wie beispielsweise Trimipramin, sowie um die Risiken, die sich daraus für das Führen eines Fahrzeuges ergaben, wissen. Dies muss umso mehr gelten, als die Beschuldigte, zwar auf ärztliche Verschreibung hin aber entgegen der Empfehlung des Herstellers, mehr als eine Tablette pro Nacht