Vorliegend ist für die Kammer aufgrund der Aussagen, sowohl der Beschuldigten selbst wie auch der Zeugen T.________ und R.________, erstellt, dass die Beschuldigte im Zeitraum des Unfalls pro Nacht 4-5 Zolpidem-Tabletten und mithin nicht nur vor dem Schlafengehen, sondern auch noch während der Nacht einnahm. Hinzu kam die Einnahme von täglich zwei Tabletten des Wirkstoffs Trimipramin.