23 Beschuldigten darüber unterhalten, als sie über die Wirkdauer des Medikaments (4-6 Stunden) gesprochen hätten (pag. 260 Z. 18 f.). Für ihn sei klar gewesen, dass sie fahrfähig sei, wenn sie Zolpidem nur auf die Nacht hin einnehme (pag. 260 Z. 11 f.). Daraus folgt, dass Zolpidem grundsätzlich nur auf die Nacht hin einzunehmen ist und, gemäss ärztlicher Verordnung im vorliegenden Fall, nur bei Bedarf im Verlaufe der Nacht. Weiter muss gemäss dem Gutachten und den Angaben des Herstellers eine ganze Nacht (7-8 Stunden) geschlafen werden, bevor ein Fahrzeug geführt werden darf.