Das Gutachten gelangt mithin zum Schluss, dass die Beschuldigte aufgrund der Medikamenteneinnahme (Schlafmittel und Antidepressivum) nicht fahrfähig gewesen sei (pag. 27). Das daraufhin erstellte Aktengutachten hielt fest, dass auch nach der Einnahme von 4 bis 5 Tabletten Zolpidem bis 04:00 Uhr dieses um 12:00 Uhr noch in therapeutischer Form vorliegen würde und sowohl ein Blackout durch Einschlafen als auch eine Amnesie möglich seien. Zudem führte das Aktengutachten weiter aus: «Der Mischkonsum von Zolpidem und Trimipramin (Wirkstoff des V.________®) kann zur Verstärkung der sedierenden Wirkung führen.»