Das mit der anterograden Amnesie zusammenhängende Risiko ist ebenfalls zu berücksichtigen.» (pag. 27). Weiter wird festgestellt, dass die im Po- lizei- und Arztprotokoll angegebenen verkehrsrelevanten Auffälligkeiten, Blackout und Amnesie, durch die Wirkung von Zolpidem in Kombination mit einem weiteren zentral wirksamen Medikament erklärbar seien. Das Gutachten gelangt mithin zum Schluss, dass die Beschuldigte aufgrund der Medikamenteneinnahme (Schlafmittel und Antidepressivum) nicht fahrfähig gewesen sei (pag.