Hiervon abgesehen sind das Gutachten sowie das darauf gestützte Aktengutachten aus Sicht der Kammer schlüssig, vollständig und nachvollziehbar. Es ist – unter Ausnahme der vorerwähnten Unklarheit – im Folgenden darauf abzustützen. So geht die Kammer infolgedessen auch davon aus, dass der maximale therapeutische Wert von Zolpidem im Blut 218 µg/L beträgt und aufgrund des bei der Beschuldigten festgestellten Werts von 379 µg/L im Unfallzeitpunkt ein «übertherapeutischer» Wert mit den im Gutachten bezeichneten Folgen bestand. So sind gemäss dem Aktengutachten therapeutische Konzentrationen nach Einnahme der empfohlenen Tagesdosis, mithin von 10 mg Zolpidem, zu erwarten (pag.