ab. Hinsichtlich der Nachtruhe ist dem Polizeiprotokoll zu entnehmen, dass die Beschuldigte in der Nacht vom 18. September auf den 19. September von 22:00 Uhr bis 11:00 Uhr letztmalig geschlafen haben soll (pag. 17). Auf diesen Umstand hin angesprochen führte die Beschuldigte aus, dass dies nicht möglich sei, da sie nie länger als eine Stunde am Stück – mit Einnahme eines Zolpidems – habe schlafen können (pag. 273 Z. 39 f.). Sie gab weiter an, sie habe in der Nacht vor dem Unfall nach der Einnahme des letzten Zolpidem noch etwa eine Stunde geschlafen und sei dann wach im Bett gelegen (pag. 273 Z. 45).