Auf der Unfallstelle sei noch ein silberfarbenes Auto gestanden, welches wohl auch in den Unfall verwickelt gewesen sei (pag. 8). Die Krankschreibung bis am 21. September 2018 aufgrund einer Erkältung wurde anlässlich der Einvernahme an der Hauptverhandlung durch R.________ bestätigt (pag. 263 Z. 40 f.), der Unfall hatte sich unbestrittenermassen auf der E.________(Strasse) in Richtung L.________ ereignet (pag. 4) und beim in den Unfall verwickelten Auto der vormaligen Privatklägerin handelte es sich um einen grauen S.________, resp. um ein silberfarbenes Auto (pag. 10, pag. 176).