Demgegenüber sind die anlässlich der Unfallaufnahme protokollierten Aussagen der Beschuldigten detailliert und stimmen sowohl mit den objektiven Beweismitteln wie auch mit den Aussagen der Zeugen überein. So gab die Beschuldigte an, sie sei am Mittag von ihrem Domizil aus in Richtung Bern losgefahren, wobei sie normalerweise die Route via L.________ – P.________ – M.________ nehme. Aufgrund einer Erkältung sei sie bis am Freitag, 21. September 2018 krankgeschrieben gewesen. Auf halber Strecke habe sie sich dann entschieden, doch nicht zur Arbeit zu fahren.