Auf beiden Routen nach Bern passieren Fahrzeugführer jeweils mehrere kleinere Ortschaften mit Fussgängerstreifen, Kreiseln und Trottoirs sowie reduzierten Höchstgeschwindigkeiten. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Beschuldigte, während sie durch eine Ortschaft fuhr oder vor einem Fussgängerstreifen anhielt, von einem Passanten angesprochen wurde. So wechselt die Strasse erst kurz vor Bern auf eine Autobahn und die vorerwähnte Schnellstrasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h endet erstmals bereits bei der Ortseinfahrt Q.________.