Gleich verhält es sich nach Ansicht der Kammer mit den an der Hauptverhandlung gemachten Aussagen der Beschuldigten bezüglich des Passanten, der sie auf ihr schlechtes Fahren aufmerksam gemacht haben soll. Auf Vorhalt dieser Aussage gab sie zu Protokoll, sie habe den Beamten damals sicher drei Mal gesagt, dass sie nicht wisse, ob diese Erinnerung mit dem Passanten reell sei. Sie habe das Gefühl gehabt, sie habe dies bloss geträumt (pag. 270 Z. 31 f.). Gleich zu Beginn der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte die Beschuldigte demgegenüber aus: «Ich kann mich noch erinnern, dass ich bei L.________ durchgefahren bin und dann die Schnellstrasse genommen habe. Auf Höhe K.___