16 gerufen und ihm gesagt, dass sie einen Unfall gehabt habe und deshalb nicht erscheinen werde (pag. 271 Z. 4 f.). Aus den Aussagen der Beschuldigten geht demnach hervor, dass sie sich an die Zeitspanne unmittelbar nach dem Unfall und während ihres Aufenthalts im Spital in L.________ gut, klar und auch sehr detailliert erinnern konnte, aber von einer Einvernahme zur Sache und dem Lesen sowie Unterzeichnen des Unfallaufnahmeprotokolls nichts wissen wollte. Dieses Aussageverhalten der Beschuldigten ist vor dem Hintergrund des konkreten Inhalts des Protokolls zu sehen;