268 Z. 16 f.). Auch vermochte die Beschuldigte weitere detaillierte Angaben zu ihrem Aufenthalt im Spital sowie zur Zeitspanne unmittelbar nach dem Unfall zu machen. Sie gab beispielweise an, dass die Krankenschwester zu ihr ins Zimmer gekommen sei und sie darĂ¼ber informiert habe, dass ihr Chef im Wartezimmer warte (pag. 271 Z. 7 f.). Weiter sagte sie aus, sie habe nach dem Unfall ihr Handy aus dem Auto geholt, ihren Chef an-