15 9.3 Konkrete Würdigung 9.3.1 Zum Unfallhergang Bezüglich der Angaben zum Unfallhergang kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussagen von I.________ und J.________ verwiesen werden (pag. 425 f., S. 14 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Vorinstanz hat sich differenziert mit den Aussagen der Zeugen auseinandergesetzt und daraus die richtigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen gezogen. Zutreffend ist, wie auch die Verteidigung vorbringt (pag.