14 in: Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N 12 zu Art. 158 StPO). Auch vorliegend durfte sich die Polizei nach dem Geschehen und den Umständen, die zum Unfall geführt hatten, erkundigen. Gemäss den glaubhaften Aussagen von I.________ (vgl. Ziff.