Vom Einvernahmebegriff auszunehmen sind dementsprechend sog. informelle Befragungen, mit der sich die Polizei zuerst einen Überblick über das Geschehen verschaffen muss, um überhaupt feststellen zu können, worum es geht und wer allenfalls für die Begehung eines Delikts in Frage kommen könnte. Unter solchen Umständen ist die Polizei befugt, formlose Orientierungsfragen an die Anwesenden zu richten.