271 Z. 24 f.). Auf weitere Nachfrage, ob sie sich an eine Aussage im Spital erinnern könne, gibt die Beschuldigte an, sie habe im Spital einen Durchschlag erhalten, wo das mit der Treppe gestanden habe und es sei so etwas wie ein Unfallbericht gewesen (pag. 271 Z. 29 f.). Auch I.________ gibt einzig an, er habe das Protokoll verfasst (pag. 250 Z. 18), der Beschuldigten im Spitalbett vorgelegt und sie habe dieses unterzeichnet (pag. 251 Z. 6 f.). J.________ konnte diesbezüglich keine Angaben machen, da er bei der Aufnahme der Aussagen durch I.________ nicht zugegen war (pag. 266 Z. 22).