_ wie auch der Beschuldigten unterzeichnet wurde (pag. 8). Die Beschuldigte selbst machte anlässlich ihrer Einvernahme an der Hauptverhandlung keine Angaben dazu, ob sie belehrt worden sei oder nicht. Sie bringt demgegenüber auf Vorhalt des Unfallaufnahmeprotokolles lediglich vor, dieses sage ihr nichts (pag. 271 Z. 22), auf Nachfrage dann, das Protokoll trage ihre Unterschrift, aber sie glaube, sie hätte damals so ziemlich alles unterschrieben (pag. 271 Z. 24 f.).