Sie beschrieb ihre Fahrt nach Bern sowie das Umkehren, die Krankschreibung bis am Freitag, 21. September 2018, wie sich mehrere Personen um sie gekümmert hätten und zudem ein silberfarbenes Auto in den Unfall verwickelt gewesen sei (pag. 8). Schliesslich vermochte sie auch korrekte Angaben zum Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse zu machen (pag. 72 f.). Wie nachfolgend noch dargelegt wird, sind die protokollierten Aussagen der Beschuldigten auch widerspruchsfrei und stimmen mit den objektiven Beweismitteln überein (vgl. Ziff. 9.3.1 hiernach). Auffällig ist zudem, dass die Unterschriften der Beschuldigten auf dem Unfallaufnahmeprotokoll und dem Erhebungsformular (pag.