Das Verhalten der Beschuldigten wird nach Ansicht der Kammer von beiden Zeugen nicht beschönigt, sondern konstant als «verwirrt» beschrieben. Den Zeugenaussagen lässt sich demgegenüber aber auch nicht entnehmen, dass sich die Beschuldigte in einem schlechten Zustand befunden oder den Gesprächen nicht hätte folgen können. Weiter war die Beschuldigte fähig, detailliert über die Geschehnisse des Unfalltages zu berichten. Sie beschrieb ihre Fahrt nach Bern sowie das Umkehren, die Krankschreibung bis am Freitag, 21. September 2018, wie sich mehrere Personen um sie gekümmert hätten und zudem ein silberfarbenes Auto in den Unfall verwickelt gewesen sei (pag.